Die Abstimmungsunterlagen für die kantonalen Abstimmungen vom 24. September sind auf der Website des Kantons publiziert. Erstmals erscheint das Abstimmungsbüchlein in einer neuen, lesefreundlicheren Gestaltung. Das Abstimmungsbüchlein wird durch die Gemeinden in den nächsten Wochen allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellt werden.
Die Gestaltung des Abstimmungsbüchleins wurde nach 20 Jahren vollständig überarbeitet und die gesetzlichen Grundlagen wurden angepasst. Neu sind die Informationen zu einem Abstimmungsgegenstand getrennt von der Stellungnahme des Regierungsrats. Zudem haben Initiativkomitee und Regierungsrat gleich viel Platz für ihre Stellungnahme. Die Neugestaltung und die gesetzliche Anpassung wurden den Parteien und Verbänden zur Anhörung unterbreitet. Diese haben sich überwiegend positiv zu den Neuerungen geäussert. Kritische Rückmeldungen konnten zum grössten Teil aufgenommen werden.
Die wichtigsten Neuerungen
Grosses Gewicht wird bei der Erstellung des Abstimmungsbüchleins auf die Bearbeitung der Texte zu den Abstimmungsvorlagen gelegt. Die Texte sollen klar formuliert, einfach und verständlich sein; Textabschnitte sollen kurz und mit Zwischentiteln versehen sein. Die Gestaltung soll lesefreundlich und informativ sein und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unterstützen, sich zu orientieren und die gewünschten Inhalte rasch aufzufinden. Künftig soll es möglich sein, gut aufbereitete Grafiken, Pläne, Tabellen und Listen aufzunehmen, wenn diese den Informationsgehalt erhöhen. Ebenso können Visualisierungen eingesetzt werden. Neu wird das Abstimmungsbüchlein zweifarbig auf Recycling-Zeitungspapier gedruckt. Dieses entspricht dem Papier des eidgenössischen Abstimmungsbüchleins. Es handelt sich dabei um aufgebessertes Zeitungspapier mit einem sehr hohen Anteil an Altpapier. Die Druckkosten bleiben gleich hoch wie bisher. Das Abstimmungsbüchlein erscheint in einer Auflagen von 198‘000 Exemplaren.
Abstimmungsgegenstände vom 24. September 2017
Über folgende Vorlagen stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 24. September ab:
Eidgenössische Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»)
Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020
Kantonale Vorlagen:
- Formulierte Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» vom 3. August 2012
Formulierte Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» vom 9. Januar 2014 mit Gegenvorschlag des Landrats sowie das Finanzhaushaltsgesetz, je vom 1. Juni 2017
Änderung des Bildungsgesetzes vom 6. April 2017 betreffend Streichung der pauschalen Beiträge zum Besuch von Privatschulen
Landratsbeschluss vom 9. Februar 2017 betreffend Realisierungskredit für die Tramverbindung Margarethenstich
Link zum Abstimmungsbüchlein vom 24. September 2017.