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Foto: © Foto-VDW

Absturzursache der F/A-18 von 2015 geklärt

Red. 13 Jun 2017 Schweiz Schreiben Sie einen Kommentar

Unterlassene Sofortmassnahmen führten am 14. Oktober 2015 zum Absturz der F/A-18 bei Glamondans im französischen Jura. Dies ergibt der Schlussbericht des militärischen Untersuchungsrichters. Der Pilot überlebte den Unfall leicht verletzt. Die Militärjustiz hat eine Voruntersuchung gegen ihn eingeleitet.

Am späten Vormittag des 14. Oktobers 2015 starteten eine F/A-18D Hornet sowie zwei F-5 Tiger, um in einem Trainingsraum über dem französischen Jura den Luftkampf zu trainieren. In der letzten Übungsphase kam es im linken Triebwerk der F/A-18D zu einem Strömungsabriss, der einen Leistungsabfall des Triebwerks zur Folge hatte. Das Flugzeug begann, mit einer ungewollten Walzbewegung nach links zu drehen und verlor rasch an Höhe. Dem Piloten gelang es nicht mehr, das Flugzeug in eine stabile Fluglage zu bringen. Kurz danach betätigte er den Schleudersitz. Anschliessend stürzte das Flugzeug auf eine Ackerfläche in der Nähe des Dorfes Glamondans im französischen Jura. Der Pilot überlebte leicht verletzt.

Mit aufwändigen technischen, fliegerischen und medizinischen Untersuchungen konnte der Unfallflug lückenlos rekonstruiert werden. Die Untersuchungen ergaben, dass das Verlassen des Flugzeugs durch den Piloten mit dem Schleudersitz beziehungsweise die durch den Piloten unterlassenen Sofortmassnahmen, die bei einem Strömungsabriss im Triebwerk und für den Fall einer ungewollten Dreh- und Rollbewegung des Flugzeugs vorgesehen sind, ursächlich für den Absturz des Flugzeuges waren. Andere Gründe wie eine technische Störung, gesundheitliche Probleme des Piloten oder Dritteinwirkung können als direkte Ursachen für den Absturz ausgeschlossen werden.

Gestützt auf diese Ergebnisse besteht gegen den F/A-18-Piloten ein Anfangsverdacht auf Verletzung von Art. 72 MStG (Nichtbefolgung von Dienstvorschriften) und Art. 73 MStG (Missbrauch und Verschleuderung von Material). Um feststellen zu können, ob im konkreten Fall eine strafbare Handlung begangen wurde, hat der Untersuchungsrichter bei Divisionär Bernhard Müller, Kommandant-Stellvertreter und Chef Einsatz der Luftwaffe, beantragt, eine Voruntersuchung anzuordnen. Dieser hat den Antrag gutgeheissen und eine Voruntersuchung angeordnet.

Für den beschuldigten Piloten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

2017-06-13
Red.
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