Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt ihrem Rat einstimmig, das sogenannte “Al-Qaïda/IS-Gesetz” für weitere vier Jahre zu verlängern. In diesem Zusammenhang liess sich die Kommission über die laufenden Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung orientieren, die sie als prioritär einstuft.
Das zu verlängernde Gesetz verbietet die Gruppierungen “Al-Qaïda” und “Islamischer Staat” sowie verwandte Organisationen und stellt Aktionen unter Strafe, die deren Unterstützung dienen. Dazu gehören Propaganda- und Geldsammelaktionen, so genannte Dschihad-Reisen oder das Anwerben neuer Mitglieder.
Mit der erneuten Verlängerung des Gesetzes will die Kommission gewährleisten, dass im Bereich der Terrorismusstrafverfolgung keine Rechtslücken bestehen, bis weitere laufende Gesetzesprojekte zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet werden und in Kraft treten. Es handelt sich dabei namentlich um eine Vorlage, die das strafrechtliche Instrumentarium gegen terroristische Aktivitäten verschärfen soll und die der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Ende 2018 unterbreitet. Eine weitere Gesetzesvorlage soll der Polizei ausserhalb von Strafverfahren mehr Möglichkeiten für den Umgang mit sogenannten «Gefährdern» geben, v.a. in der Phase der Radikalisierung. Die Kommission unterstreicht die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieser Vorlagen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten beantragt die Kommission ihrem Rat, die Behandlung der Motion “Verbot der salafistischen Organisation “Lies!” und Unterbindung der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut” zu sistieren, bis die erwähnte Gesetzesvorlage über die polizeilichen Massnahmen vorliegt (ab 2019). Einstimmig beantragt sie ihrem Rat weiter, die Motion “Für eine wirksame und effektive Bekämpfung des Terrorismus. Präzisierung und Ausweitung des Verbots des fremden Militärdienstes und der Anwerbung dazu” abzulehnen, weil sie das Anliegen der Motion bereits durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen als erfüllt erachtet.