Die unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren dem Kindeswohl und Kindesschutz entsprechend betreuen, gezielt fördern und auf das Leben in der Schweiz vorbereiten: Dieses Ziel verfolgt der Regierungsrat mit einer speziellen Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die ohne Eltern in die Schweiz reisen und ein Asylgesuch einreichen. Der am 21. Mai 2017 zur Abstimmung kommende Kredit für die Asylsozialhilfe bis 2019 ermöglicht, diese speziellen Strukturen weiterzuführen.
Um die gesamten Kosten im Asylbereich transparent auszuweisen, hat der Regierungsrat dem Grossen Rat im letzten Jahr erstmals einen Gesamtkredit vorgelegt. Diese Gesamtschau der Aufwendungen zeigt, dass der Kanton Bern durchschnittlich 26,25 Millionen Franken pro Jahr aus eigenen Mitteln für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden decken muss, da die Bundespauschalen nicht ausreichen.
Daher hat der Grosse Rat im September 2016 dem Kredit für die Asylsozialhilfe von insgesamt 105 Millionen Franken für die Jahre 2016 – 2019 mit 90 Ja gegen 49 Nein zugestimmt. Gegen diesen Beschluss ist mit 13‘992 Unterschriften das Referendum zustande gekommen. Deshalb kommt es am 21. Mai 2017 zur Volksabstimmung.
Bei einer Ablehnung des Kredits durch die Stimmberechtigten, stünde dem Kanton künftig nicht genügend Geld für den Asylbereich zur Verfügung. Insbesondere könnte laut Regierungsrat Hans-Jürg Käser die kindes- und jugendschutzkonforme Unterbringung und Betreuung nicht mehr gewährleistet werden.
74 Prozent der “Unbegleiteten” sind Erwachsene
In Dänemark hat Einwanderungsbehörde das Alter von 800 Asylsuchenden untersucht, die angaben jünger als 18 Jahre alt zu sein, berichtet die dänische Zeitung Jyllands-Posten. Mit Hilfe von Röntgenaufnahmen von Zähnen und Fingerknochen schloss das Institut für Rechtsmedizin der Universität Kopenhagen, dass 74 Prozent der getesteten – oder rund 600 Personen in Wirklichkeit Erwachsene sind und die Behörden betrogen haben.