Die Kölner Polizei will wegen eines Tweets gegen die AfD-Politikerin von Storch vorgehen und bezieht sich dabei auf ein Gesetz, das in Deutschlands dunkelsten Zeiten definiert wurde.
Nach einer kritischen Twitter-Botschaft hat die Polizei in Köln (auch bekannt als “Stadt der deutschen Schande“), Anzeige gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch wegen des Verdachts auf “Volksverhetzung” erstattet.
In ihrem Tweet hatte von Storch sich darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte. “Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch, schrieb von Storch. “Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?”
Laut einem Polizeisprecher sei es seit langem Praxis bei grossen Demonstrationen die Öffentlichkeit in mehreren Sprachen zu informieren und nicht die offizielle Amtssprache Deutsch anzuwenden. Allerdings soll es keine Informationen von der Polizei beispielsweise in dänisch, norwegisch, schwedisch, griechisch, bulgarisch oder russisch gegeben haben.
Braune Vergangenheit
Die Kölner Polizei bedient sich eines Gesetzes, das 1934 von den Nazis während des Dritten Reiches definiert wurde und auf den Überlegungen des ehemaligen Nazi-Reichsjustizminister Franz Gürtner basiert, der für seine Verdienste sogar das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP erhielt, und taucht erstmals 1934/35 in einem Gesetzesentwurf zum Nationalsozialistischen Rechtssystem auf. In der heutigen Zeit wird es auch als “Maulkorbgesetz” bezeichnet.
Im Nazi-Gesetzentwurf, der mehr als 100 Jahre später in Deutschland noch in Teilen angewendet wird, heisst es wörtlich: “Mit Geldstrafe oder Haft oder Gefängnis bis zu einem Jahr wird bestraft, wer den allgemeinen Frieden dadurch gefährdet, dass er öffentlich die Staatsverfassung oder eine öffentliche Behörde verhöhnt oder dem Hasse aussetzt, oder öffentlich einen Teil der Bevölkerung gegen einen anderen aufhetzt, oder wer dazu mitwirkt.”