Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2019 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat der Bundesrat die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA (FZA) soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Unter Berücksichtigung des anhaltenden Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten, der überlinearen Beanspruchung der Aufenthalterkontingente (B) sowie der Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Aufenthaltsbewilligungen (B) um 1000 Kontingente aufzustocken. Im Gegenzug werden die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) um 500 Kontingente reduziert. Die Gesamthöhe der Kontingente sind somit auf dem Niveau von 2014. Dadurch werden Kontinuität sichergestellt und die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.
Im kommenden Jahr sollen wiederum 8500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4500 mit Aufenthaltsbewilligungen B (+1000) und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L (-500). Die 1000 zusätzlichen Aufenthalterkontingente (B) gehen in die Bundesreserve. Damit kann der Bund dem zusätzlichen Bedarf der Kantone auf Gesuch hin flexibel Rechnung tragen.
Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Höchstzahlen bleiben unverändert. Im Jahr 2019 werden somit 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung stehen. Dabei soll die quartalsweise Vergabe beibehalten werden.