Einstimmig hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) eine Kommissionsmotion verabschiedet, mit der sie Anpassungen der Via sicura-Massnahmen – insbesondere im Bereich der Regelung von Raserdelikten – verlangt.
Die Kommission hat sich mit der Evaluation von Via sicura befasst und den Bericht des Bundesrates in Beantwortung ihres Postulates 16.3267 zur Kenntnis genommen. Die KVF geht mit dem Bundesrat darin einig, dass sich vier Jahre nach Inkrafttreten der ersten Via-sicura-Massnahmen eine positive Gesamtbilanz ziehen lässt, dass aber insbesondere bei den Raserdelikten Handlungsbedarf besteht. Sie hat daher einstimmig eine Kommissionsmotion beschlossen, die verlangt, dass bei Fahrlässigkeit ein Ermessensspielraum für die Gerichte vorgesehen, die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert wird.
Nach Ansicht der Kommission sollen Richterinnen und Richter mit diesen Massnahmen die Möglichkeit erhalten, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen. Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt und auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet wird. Um die Beratung der Kommissionsmotion in den Räten abzuwarten, hat die KVF die Behandlung weiterer Geschäfte im Zusammenhang mit Via sicura ausgesetzt