Die flankierenden Massnahmen sind seit 15 und das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ist seit 10 Jahren in Kraft. Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union und der Bericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit zeigen, dass die Kontrolldichte im Jahr 2017 hoch war. Lohnunterbietungen und Schwarzarbeit wurden effektiv bekämpft. Die Kontrollen erfolgten dort, wo das Risiko von Verstössen am höchsten war.
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung ist die Anzahl der Betriebskontrollen mit 11’971 Kontrollen im Jahr 2017 konstant geblieben und diejenige der Personenkontrollen um 2% gestiegen (36’072 Kontrollen).
Gesamtschweizerisch haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2017 weniger Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit festgestellt (13’359, -12%). Insgesamt nahm auch die Zahl der Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen gegenüber dem Vorjahr ab (3’034, -10%).
Die Zahl der Arbeitgeber, die die Löhne im vereinfachten Verfahren abrechnen, stieg gegenüber 2016 von 61 000 auf knapp 70 000. Weiter wurden im Jahr 2016 die Löhne von rund 69 000 Arbeitnehmenden und Beiträge von insgesamt rund 28 Millionen Franken über dieses Verfahren abgerechnet.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich in den letzten zehn Jahren etabliert und erfolgt heute koordiniert und risikobasiert.