In einigen privaten Gärten und auch in öffentlichen Parkanlagen blühen immer noch amerikanische Goldruten und zeigen sich im Spätsommer in ihrer gelben Blütenpracht. Sie sehen zwar schön aus, gehören jedoch zu den verbotenen, gebietsfremden Problempflanzen, warnt man im Kanton Appenzell-Ausserrhoden.
Seit 50 Jahren breitet sich die amerikanische Goldrute in der Schweiz rasant aus; vor allem entlang von Strassen, an Bahnböschungen, an Waldrändern, Bachufern und in Waldlichtungen. Dies hat den Bund dazu bewogen, diese in die Liste der verbotenen, invasiven gebietsfremden Pflanzen aufzunehmen. Das schöne, aber verbotene Gewächs verbreitet sich auch in Appenzell Ausserrhoden schnell. Eigentümer von Grundstücken, auf welchen die amerikanische Goldrute wächst, werden verpflichtet, diese zu bekämpfen.
Die Bekämpfung von ausgewilderten Goldruten-Beständen ist sehr aufwändig und in unzugänglichem Gelände mühsam. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Bekämpfungsmassnahmen Erfolg zeigen und es sich lohnt, möglichst frühzeitig damit zu beginnen. Umso wichtiger ist es, dass auch in Privatgärten bekämpft wird. Seit 2014 werden Hauseigentümer angeschrieben und auf ihre Bekämpfungspflicht aufmerksam gemacht. Wie ein Kontrollrundgang in diesem Spätsommer gezeigt hat, wurde der Aufforderung zur Bekämpfung zu einem Grossteil nachgekommen.
Noch nicht bekannte Standorte werden laufend nacherfasst. In Ausserrhoden sieunter neophyten@ar.ch gemeldet werden. Sämtliche bereits bekannte Goldruten-Standorte sind im Geoportal abrufbar, noch nicht ermittelte Standorte werden laufend erfasst.