Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen die drei ehemaligen Funktionäre des gemeinnützigen Deutschen Fussball-Bunds (DFB) Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie gegen den ehemaligen Schweizer FIFA-Funktionär Urs Linsi erhoben.
Mit der Anklageerhebung beim BStGer kann die BA ihre Ermittlungen in einem bedeutenden Verfahren im Rahmen des Untersuchungskomplexes zum Fussball abschliessen. In der Anklage wirft die BA den Beschuldigten Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Urs Linsi Betrug in Mittäterschaft (Art. 146 Abs. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB]) und dem Beschuldigten Wolfgang Niersbach Gehilfenschaft zu Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) vor. Im Hinblick auf den Sachverhalt der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) wurde das Verfahren im Juli 2019 eingestellt.
Die Aufnahme eines persönlichen Darlehens über CHF 10 Mio durch Franz Beckenbauer
Aus den Ermittlungen ergibt sich, dass Franz Beckenbauer im Sommer 2002 bei Robert Louis-Dreyfus im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Darlehen in der Höhe von CHF 10 Mio aufgenommen hat. Dieser Betrag wurde verwendet, um verschiedene Zahlungen über ein Schweizer Advokaturbüro zu Gunsten eines katarischen Unternehmens von Mohammed Bin Hammam zu finanzieren. Letzterer war zu dieser Zeit Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees und der FIFA-Finanzkommission. Zu welchem Zweck die CHF 10 Mio an Mohammed Bin Hammam flossen, konnte nicht abschliessend geklärt werden – unter anderem auch deshalb, weil ein entsprechendes, an die katarischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen der BA vom September 2016 bis dato unbeantwortet blieb.
Nach Angaben von Franz Beckenbauer war der Betrag von Mohammed Bin Hammam bzw. von der FIFA-Finanzkommission als Gegenleistung für einen im Ermessen der FIFA stehenden Zuschuss an das OK WM 2006 in der Höhe von CHF 250 Mio gefordert worden. Weil der DFB diese Gelder nicht habe bereitstellen wollen, habe Franz Beckenbauer die Forderung mithilfe des Darlehens persönlich beglichen. Der fragliche FIFA-Zuschuss wurde dem OK WM 2006 im Mai 2002 verbindlich zugesichert.