Mit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am heutigen Freitag, senkt die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich die Aufnahmequote für die Gemeinden von 0,7 auf 0,6 Prozentpunkte.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes ändert der Kanton Zürich auch die Berechnungsgrundlage der Asylquote für die Gemeinden. Heute müssen Zürcher Gemeinden auf 1000 Einwohner 7 Personen aus dem Asylbereich aufnehmen, die entweder Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene sind und von der Asyl-Sozialhilfe unterstützt werden müssen. Neu werden alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen angerechnet (letztere während sieben Jahren ab Einreise) unabhängig von einer allfälligen Sozialhilfeabhängigkeit an die Aufnahmequote.
Die Sicherheitsdirektion senkt die Asylquote für die Gemeinden per 1. März auf 6 Personen pro 1000 Einwohner. Sie prüft zudem auf Anfang September 2019 eine weitere Senkung auf 5 Personen pro 1000 Einwohner, abhängig vom Stand der neu eingehenden Asylgesuche im Verlauf der kommenden Monate.