Die Erledigung der pendenten Asylgesuche nach altem Asylrecht wird um mehrere Monate beschleunigt. Es werden aber auch Massnahmen geprüft, um mehr abgewiesene Asylsuchende in wenig kooperative Herkunftsstaaten zurückführen zu können.
Die Zahl der pendenten Rückführungen abgewiesener Asylsuchender hat in den letzten Jahren stetig abgenommen, weil die Zusammenarbeit mit vielen Herkunftsstaaten verbessert werden konnte. Mit einigen Staaten funktioniert sie aber weiterhin nicht wie erwünscht; vereinzelt ist gar keine Kooperationsbereitschaft vorhanden.
Das SEM will die Zusammenarbeit mit den Kantonen beim Vollzug der Rückführungen weiter verstärken und insbesondere schwierige Einzelfälle eng begleiten. Zudem könnten zusätzliche Immigration Liaison Officers in Westafrika, am Horn von Afrika oder im mittleren Osten die Rückführung abgewiesener Asylsuchender vor Ort unterstützen. Im Bereich der Rückkehr- und Reintegrationshilfe sollen die bewährten Instrumente weiter verstärkt werden, damit sich möglichst viele Asylsuchende, die kein Anrecht haben auf den Schutz der Schweiz, zu einer freiwilligen Rückkehr entschliessen.
Der Wegweisungsvollzug kann durch weitere Massnahmen unterstützt werden. Die Schengen-Staaten werden Anfang 2020 den überarbeiteten Visakodex in Kraft setzen und die europäische Visapolitik neu mit der Rückkehrpolitik verknüpfen – etwa durch Restriktionen bei der Ausstellung von Visa für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die sich im Rückkehrbereich unkooperativ verhalten. Die Schweiz begrüsst diese Entwicklung und wird ihre Anliegen als assoziiertes Schengen-Mitglied aktiv einbringen.