Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf 24.581 Milliarden Franken fest.
Die Finanzierung der Stilllegung der Atomkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Atomanlagen und den Entsorgungsfonds für Atomkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Atomenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in die Fonds bilden Kostenstudien. Die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Atomanlagen (SEFV) schreibt vor, dass diese alle fünf Jahre gestützt auf aktuelle technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert werden müssen. Auf Basis der durch unabhängige Experten überprüften Kostenstudien und auf Antrag von STENFO, werden die Kosten schliesslich durch das UVEK per Verfügung festgelegt.
Kostenstudie 2016 vor der Überprüfung
Die aktuelle Kostenstudie stammt aus dem Jahr 2016. Sie wurde von swissnuclear in Vertretung der Eigentümer der Atomanlagen gemäss den Vorgaben der SEFV durchgeführt. Die ungeprüfte Kostenstudie 2016 wies voraussichtliche Gesamtkosten von 21.767 Milliarden Franken aus (Stilllegungskosten 3.406 Milliarden Franken, Entsorgungskosten 18.361 Milliarden Franken). Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) hat darauf basierend Ende 2016 die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 verfügt.