Die heutigen Ausländerausweise in Papierform werden ab dem 1. November 2019 schrittweise durch Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt. In der Vernehmlassung sind keine wesentlichen Kritikpunkte geäussert worden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet.
Die heute ausgestellten Ausländerausweise in Papierform sind nicht mehr zeitgemäss und werden bis Mitte 2021 nach und nach durch solche im Kreditkartenformat abgelöst. Die neuen Ausweise sind fälschungssicherer, handlicher und moderner. Sie enthalten aber keine biometrischen Daten (Datenchip). Die Umstellung betrifft rund 1,8 Millionen Ausländerausweise.
Betroffen sind folgende Ausweis-Kategorien für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz:
- EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (L-, B- und C-Ausweis),
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis),
- Familienmitglieder von Diplomatinnen und Diplomaten, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Ci-Ausweis),
- Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis),
- Vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis).
Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Kanton zwischen dem 1. November 2019 und dem 30. Juni 2021. Ab dem 1. Juli 2021 werden in allen Kantonen nur noch Ausweise im Kreditkartenformat ausgestellt.