Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) genehmigt grossmehrheitlich die Änderungen der Verfassung des Kantons Aargau sowie des Gesetzes über die politischen Rechte. Mit der Änderung erhalten die im Kanton Aargau registrierten Auslandschweizer das aktive und passive Wahlrecht bei den kantonalen Ständeratswahlen.
Kommission lehnt Prüfungsantrag ab
Einige Kommissionsmitglieder beantragten, es seien auf die 2. Beratung hin die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Stimmrecht für Ausländer, die schon seit längerer Zeit in der Schweiz niedergelassen sind, verfassungsmässig festgelegt werden könnte. Der Prüfungsantrag wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt, da der direkte Zusammenhang zum Wahlrecht von Auslandschweizern fehlt.
Anliegen der Auslandschweizer-Organisation (ASO)
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) ist mit dem Anliegen an den Kanton herangetreten, den Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu ermöglichen. Der Regierungsrat hat dieses Anliegen aufgenommen und eine entsprechende Anpassung in der Kantonsverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte in die Wege geleitet.
Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im März 2018 beraten.