Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt (Tierversuchsverbotsinitiative)» aus. Er hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 ans Parlament überwiesen.
Die Initiative wurde am 18. März 2019 eingereicht und fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen sowie von Forschung am Menschen. Sie will auch ein Handels- bzw. Importverbot von sämtlichen Produkten, die ganz oder auch nur in Teilen unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden.
Der Bundesrat sorgt sich besonders um die Gewinne der Pharmaindustrie. Die Grundlagenforschung, die Prüfung von pharmazeutischen und chemischen Produkten zum Wohl von Mensch und Tier sowie die Forschung für den Schutz der Umwelt sind heute noch auf Tierversuche angewiesen, glaubt er. Auch der Einbezug von Personen ist notwendig, wenn menschliche Krankheiten erforscht werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass Forschung an Mensch und Tier nur dann zulässig ist, wenn keine Alternativen existieren, zum Beispiel Computersimulationen oder Zellmodelle.
Der Bundesrat erachtet das geltende Recht als ausreichend streng, um Mensch und Tier in der wissenschaftlichen Forschung gut zu schützen. 2008 wurden striktere Bestimmungen zu Tierversuchen eingeführt. Zudem hat das Stimmvolk 2010 den Schutz des Menschen in der Forschung gestärkt und einem neuen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen deutlich zugestimmt. Schliesslich trat 2014 das neue Humanforschungsgesetz in Kraft.