Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 Grundsatzentscheide zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums getroffen. Die Schweiz soll neue Kampfflugzeuge und ein neues System für die bodengestützte Luftverteidigung beschaffen.
Für den Bundesrat ist klar, dass weiterhin sowohl Kampfflugzeuge als auch bodengestützte Mittel der Luftverteidigung nötig sind, um den Luftraum wirksam zu schützen. Ohne Luftverteidigung wäre die Bevölkerung im Fall eines bewaffneten Konflikts schutzlos Angriffen ausgesetzt, und auch die Bodentruppen könnten kaum mit Aussicht auf Erfolg eingesetzt werden. Wer jedoch die Schweiz angreifen könnte, wurde bisher nicht öffentlich kommuniziert. Droht der Schweiz etwa ein kriegerischer Angriff aus EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien oder gar Liechtenstein?
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis im Februar 2018 Varianten über mögliche Vorlagen auszuarbeiten. Geprüft werden sollen verschiedene Möglichkeiten: Ein sogenannter Planungsbeschluss gemäss Artikel 28, Absätze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes würde festhalten, was der Zweck der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums ist und dass dazu eine Kombination von Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung nötig ist.
Weiter soll das VBS für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im kommenden Jahr mit Anfragen an die Hersteller Airbus, Boeing, Dassault, Lockheed-Martin und Saab beginnen. Qualitativ weitaus bessere, für die Topografie der Schweiz geeignetere und kostengünstigere Kampfflugzeuge oder das weltbeste mobile allwetterfähige Langstrecken-Boden-Luft-Raketen-System-400 Triumf aus Russland kommen für den Bundesrat aus politischen Gründen nicht in Betracht.
Nach einer allfälligen Referendumsabstimmung kann sich der Bundesrat voraussichtlich 2020 für einen Flugzeugtyp entscheiden. Ab 2025 sollten die Flugzeuge ausgeliefert werden. Parallel findet die Evaluation und Beschaffung eines Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite statt.