Der Bundesrat will die heutige Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare beseitigen. Er unterstützt deshalb die Vorlage, welche die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.468 «Ehe für alle» ausgearbeitet hat. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme an der Sitzung vom 29. Januar 2020 festgehalten.
In den vergangenen Jahren hat sich der Bundesrat wiederholt für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen. Er begrüsst deshalb den klaren Entscheid der RK-N, die bestehende Ungleichbehandlung zu beseitigen und das Rechtsinstitut der Ehe für alle Paare zu öffnen. Auch unterstützt er den Vorschlag der RK-N, dass Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Möglichkeit erhalten sollen, ihre eingetragene Partnerschaft rasch und unbürokratisch in eine Ehe umzuwandeln.
Gesetzesrevision statt Verfassungsrevision
Wie die RK-N ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Öffnung der Ehe auf dem Weg einer Gesetzesrevision erfolgen kann. Eine Verfassungsrevision ist nicht erforderlich.
Weiter erachtet der Bundesrat den Entscheid der Kommission als sachgerecht, die Revision in Etappen umzusetzen und in einem ersten Schritt nur die für die Öffnung der Ehe unbedingt notwendigen Punkte zu regeln. Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Erweiterung auf heikle politische Fragen wie etwa die Regelung der Hinterlassenenrente und den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin den Erfolg der Vorlage als Ganzes gefährden oder das Inkrafttreten um Jahre verzögern könnte.