Der Bundesrat will der Schweizer Stimmbevölkerung die Möglichkeit geben, über die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen und eines neuen bodengestützten Systems zur Luftverteidigung abzustimmen. In seiner Sitzung vom 9. März 2018 hat er beschlossen, das Programm Air2030 in Form eines Planungsbeschlusses dem Parlament vorzulegen. Ein solcher Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Die heutigen Mittel zum Schutz des Schweizer Luftraums müssen ersetzt werden. Die Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 erreichen 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer, und die noch verbleibenden Tiger F-5 sind bereits heute nur tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen für den Luftpolizeidienst einsetzbar und wären gegen einen zeitgemässen Gegner chancenlos. Auch die Systeme der Luftverteidigung am Boden (Rapier, Stinger und Mittlere Flab) erreichen demnächst das Ende ihrer Nutzungsdauer.
Der Bundesrat hat deshalb im Herbst 2017 den Grundsatzentscheid getroffen, eine Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums mit einem maximalen Finanzvolumen von 8 Milliarden Franken zu planen. Dafür und für die ebenfalls anstehenden Investitionen in die Boden- und Führungssysteme soll das Armeebudget jährlich real in der Grössenordnung von 1,4 Prozent wachsen. Gemäss dem Grundsatzentscheid müssen die Hersteller 100 Prozent des Kaufpreises in der Schweiz kompensieren.
Fakultatives Referendum ermöglichen
Noch offen war, welches Vorgehen der Bundesrat für das Programm Air2030 wählt. Das VBS hat nun nach Konsultationen mit dem Bundesamt für Justiz und der Bundeskanzlei dem Bundesrat Varianten über mögliche Vorlagen unterbreitet. Da es sich bei der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums um ein grundlegendes sicherheitspolitisches Anliegen handelt und die beiden letzten Beschaffungsvorlagen für Kampfflugzeuge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wurden, will der Bundesrat, dass die Schweizer Stimmbevölkerung darüber befinden kann. So kommt er dem demokratischen Empfinden der Schweiz und auch Forderungen aus dem Parlament entgegen.
Deshalb hat er beschlossen, die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums als sogenannten Planungsbeschluss grosser Tragweite vorzulegen (Art. 28 Abs. 3 Parlamentsgesetz). Wenn das Parlament diesen Beschluss verabschiedet, untersteht er dem fakultativen Referendum, das heisst die Bevölkerung hat die Möglichkeit, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln und eine Volksabstimmung herbeizuführen.