Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF hat aufbauend auf den Cannabisberichten von 1999 und 2008 ihrer Vorgängerkommission (Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF) aktuelle Fragen zu Cannabis und zum Cannabiskonsum aufgearbeitet.
Seit den beiden Publikationen der EKDF (1999 und 2008) hat sich das Wissen über die Hanfpflanze und die daraus gewonnenen psychoaktiven Substanzen (verschiedene Cannabinoide) stark erweitert. Die Legalisierung von Cannabis in verschiedenen Ländern hat eine Entwicklung von regulierten Märkten, eine Professionalisierung der Produktion und eine Vielzahl von Produkten auf der Basis von Cannabis ermöglicht. Die Forschung zum therapeutischen Einsatz von Cannabis hat beträchtliche Fortschritte gemacht und das Interesse für erweiterte Behandlungsmöglichkeiten ist gross. Die vorliegenden Forschungsergebnisse zeigen auch, dass der Konsum von Cannabis im letzten Jahrzehnt in der Schweiz praktisch stabil geblieben ist.
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Risiken durch den Konsum zeigen, dass Cannabis wenig körperliche oder psychische Schäden verursacht. Risikoreich ist vor allem der Konsum von Produkten mit einem hohen THC-Gehalt, geraucht mit Tabak, der Konsum in der Kindheit und frühen Jugend sowie der langdauernde Konsum.
Die gute Arbeit der Prävention und der Behandlung hat sich in den letzten 10 Jahren bestätigt. Die Entwicklungen und die Konsumgewohnheiten zeigen aber, dass es umso wichtiger sind schadenmindernde Ansätze für Cannabiskonsumierende zu entwickeln. Das bestehende Verbot verhindert jedoch schaden- und risikominimierende Massnahmen wie auch den Ausbau von Massnahmen zur Prävention.
Die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF empfiehlt deshalb, dass das Betäubungsmittelgesetz angepasst werden muss, damit der Konsum von Cannabis nicht mehr bestraft wird. Gleichzeitg soll ein regulierter Cannabismarkt in der Schweiz, mit Vorgaben zur Konzentration der Inhaltsstoffe, der Produktion, dem Vertrieb der Stoffe sowie dem Verkauf der Produkte möglich wird geschaffen werden, damit schaden- und risikomindernde Massnahmen greifen können. Dies ist die Basis für den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und für einen kontrollierten und regulierten Markt.