Warum unterzeichnet der Bundesrat ein Klimaschutzabkommen, wenn die Zielwerte nie erreicht werden? Bern sollte sich dem amerikanischen Präsidenten Trump anschliessen und ebenfalls aussteigen. Nachdem die Schweizer Autoimporteure diesen durchschnittlichen Zielwert der CO2-Emissionen von Neuwagen 2015 nicht erreicht hatten, verfehlten sie ihn mit 134 g CO2/km auch im Jahr 2016.
Im Vollzugsjahr 2016 wurden rund 319‘300 Personenwagen (PW) auf die Zielerreichung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die zugelassene Flotte setzte sich aus rund 1‘500 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 317‘800 PW von 89 registrierten Grossimporteuren zusammen.
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der 319‘300 Neuwagen lagen bei rund 134 g CO2/km (2015: 135 g CO2/km). Das seit 2015 für die gesamte Flotte geltende Ziel von 130 g CO2/km wurde somit im Durchschnitt wiederum knapp verfehlt. Ihre individuellen Zielvorgaben haben hingegen nur 19 von 89 registrierten Grossimporteuren überschritten (2015: 26 von 93), die meisten davon um weniger als 4 g/km.
Die CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 134 g CO2/km liegen rund 1% tiefer als im Vorjahr. Dies entspricht der tiefsten Absenkrate seit 2006. Ein Grund für diese zögerliche Absenkung sind die nicht weiter verschärften Vorgaben: Der Zielwert von 130 g/km und der sanktionsrelevante Flottenanteil blieben gegenüber 2015 gleich. Nur die sogenannten Supercredits (Mehrfachanrechnung für PW mit weniger als 50 g CO2/km) fielen gegenüber dem Vorjahr weg. 2015 lag der Gewichtungsfaktor der Supercredits noch bei 1.5.
Im PW-Markt schwankten die Anteile der Parallel- und Direktimporteure vor bzw. nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark. Seit 2013 liegt der Anteil jedoch konstant bei rund 7 % aller Neuzulassungen und damit weiterhin in der gleichen Grössenordnung wie im Jahr 2011 vor der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften.
Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 2.4 Millionen Franken (2015: 12.6 Mio. Fr.). Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.3 Millionen Franken (2015: 1.5 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2016 ein Nettoertrag von 1.1 Millionen Franken (2015: 11.1 Mio. Fr.)