Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat die Vernehmlassung über ihren Vorentwurf betreffend Datenweitergabe in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eröffnet.
Die Kommission setzt damit die parlamentarische Initiative «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung» um. Gemäss dem Vorentwurf soll das BAG die Daten gruppiert erheben, damit einzelne Versicherte nicht identifiziert werden können. Nur unter genau definierten Voraussetzungen soll es anonymisierte Daten pro einzelnen Versicherten verlangen dürfen.
Das BAG erhebt seit 2014 bei den Versicherern anonymisierte Individualdaten. Es nutzt diese Daten, um die generelle Kostenentwicklung in der Grundversicherung zu überwachen und die Versicherer zu beaufsichtigen. Um die Gründe des Kostenanstiegs besser zu verstehen, soll das BAG neu auch Individualdaten nach Art und Erbringer der medizinischen Leistungen erheben dürfen. Weitergehenden Plänen zur Datenerhebung will die Mehrheit der Kommission jedoch einen Riegel schieben.
Eine Minderheit will solche Erhebungen zulassen, damit das BAG zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen im Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel und Gegenstände überprüfen kann.
Die SGK-SR schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 1. März 2019 in die Vernehmlassung.