Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Beratung des Zusatzberichts über den Service public, den sie im vergangenen Sommer von der Bundesverwaltung verlangt hatte, fortgesetzt. Sie hat zudem mehrere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht.
Nachdem der Bundesrat am 17. Juni 2016 seinen Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien verabschiedet hatte, führte die KVF-N eine umfassende Anhörung durch. Die KVF-N beschloss in der Folge, die Verwaltung zu beauftragen, ihr einen Zusatzbericht vorzulegen. Ausserdem erteilte sie der Verwaltung an ihrer Sitzung von Oktober 2016 den Auftrag, zwei weitere Punkte zu vertiefen: die Auswirkungen eines Open-Content-Ansatzes auf die Medienvielfalt sowie die Entwicklungsmöglichkeiten für elektronische Medien. Die Bundesverwaltung legte der Kommission im Januar 2017 drei Berichte sowie eine Studie vor
Die Kommission hat nun an ihrer Sitzung vom 13. Februar die Beratung dieser Berichte fortgesetzt und mehrere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht: Mit 12 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sie beschlossen, den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion zu beauftragen, das elektronische Service public-Angebot ausserhalb der SRG zu stärken. Ausserdem hat sie sich mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, den Bundesrat mittels Kommissionsmotion mit der Umsetzung eines «Open-Content»-Modells zu beauftragen. Eine dritte Motion, welche mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen wurde, fordert den Bundesrat auf, die Zahl der Radio-Spartensender, die keinen eigentlichen Service public-Auftrag wahrnehmen, zu reduzieren.
Ausserdem hat die Kommission der Verwaltung zwei Aufträge erteilt: Zum einen wünscht sie einen Bericht über die Doppelspurigkeiten zwischen den SRG-Regionaljournalen und den Nachrichten der privaten Radiosender, zum anderen möchte sie, dass die Verwaltung die Auswirkungen einer Werbeeinschränkung bei der SRG prüft. Abgelehnt hat die Kommission zwei Anträge auf Einreichung von Kommissionpostulaten: Mit dem ersten Postulat hätte der Bundesrat aufgefordert werden sollen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche finanziellen Massnahmen zur Förderung des Qualitätsjournalismus möglich sind; gemäss dem zweiten Postulat hätte der Bundesrat darzulegen gehabt, wie sich die SRG vermehrt auf Service-public-Angebote konzentrieren kann, indem sie weniger ausländische Serien und Filme ausstrahlt.
Die Kommission hält mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen an ihrem Beschluss fest, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gregor Rutz Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, nicht in der Konzession der SRG vorgesehene Tätigkeiten nur zu bewilligen, wenn dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht.