Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung.
Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.
Anpassungen gab es bei der Elektrizität. Dies weil der Lieferantenstrommix auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten neu berechnet wurde. Er enthält nun geringere Anteile von Importstrom und nicht überprüfbaren Energieträgern.
Auch beim Wasserstoff gab es Anpassung. Dies weil der Wasserstoffmix ab Schweizer Tankstellen neu einen höheren Anteil an Wasserkraft-Strom enthält.
Der Durchschnitt der CO2-Emissionen wird auf der Energieetikette seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr angezeigt. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2020 lag der Wert bei 174 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet) bzw. 142 g/km basierend auf NEFZ-Werten.
Für das Jahr 2021 beträgt der Wert neu 169 g/km (WLTP) bzw. 136 g/km (NEFZ). Diese Werte berechnen sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen 1. Juni 2019 und 31. Mai 2020 neu in Verkehr gesetzt wurden.