Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen auf der Grundlage von Medizinalcannabis erleichtern. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat er einen Änderungsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in die Vernehmlassung geschickt.
Die Verwendung von Medizinalcannabis hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Tausende von Patientinnen und Patienten nutzen ihn beispielsweise bei Krebs oder Multipler Sklerose. Heute müssen Patientinnen und Patienten, die sich mit Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1 Prozent behandeln lassen möchten, in den meisten Fällen eine Ausnahmebewilligung beim BAG beantragen. Dieses Verfahren erschwert den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Anzahl Gesuche nicht mehr zweckmässig. So hat das BAG 2018 rund 3000 Bewilligungen erteilt.
Direkte ärztliche Verschreibung
Die Vorlage ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, Behandlungen auf Cannabisbasis künftig direkt zu verschreiben. Dazu soll im Betäubungsmittelgesetz das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Der Anbau und die Verarbeitung von Medizinalcannabis sowie der Handel damit werden somit im Rahmen des von Swissmedic sichergestellten Kontrollsystems möglich. Nicht-medizinischer Cannabis bleibt hingegen verboten.
Bei den Behandlungen auf Cannabisbasis, die in der Schweiz verschrieben werden dürfen, handelt es sich entweder um von Swissmedic zugelassene Arzneimittel oder um in der Apotheke zubereitete Magistralpräparate, die in der Regel oral eingenommen werden.
Medizinalcannabis wird bei mehreren Indikationen verwendet. Er kann beispielsweise bei Krebspatientinnen und -patienten chronische Schmerzen lindern und den Appetit anregen. Er wird auch eingesetzt, um bei Multipler Sklerose die Spastik zu reduzieren.