Ein Gericht im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hat beschlossen, den ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont an Spanien wegen „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ auszuliefern, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Das Gericht hat jedoch die Möglichkeit der Auslieferung von Puigdemont wegen Aufwiegelung abgelehnt, was bedeutet, dass Spanien nicht in der Lage sein wird, ihn wegen dieser besonderen Anklage zu verurteilen.
Das Generalsekretariat des Schleswig-Holsteinischen Generalstaatsanwalts wird die Auslieferung von Puigdemont nach Spanien in naher Zukunft genehmigen, sagte der Sprecher des Büros gegenüber Reportern.
Puigdemont ist ein politischer Flüchtling, der durch seine Flucht der Verfolgung entgehen wollte. Fakt ist, dass man einen Flüchtling nicht ausweisen kann, wenn er besondere Härte in seinen Heimatland zu erwarten hat. Daran muss sich auch Deutschland halten.
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff: Danach gilt als Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“.
Eine Ausweisung wäre somit widerrechtlich und staatliche Organe würden sich strafbar machen.
Puigdemont floh Ende Oktober 2017 nach einem Referendum über die Abspaltung Spaniens aus der Region Katalonien und der Abstimmung des katalanischen Parlaments über eine Unabhängigkeitserklärung von Spanien nach Belgien. Am 25. März wurde er auf dem Weg von Finnland nach Belgien in Deutschland inhaftiert, nachdem ihm aufgrund von Aufwiegelungsvorwürfen und Unterschlagungen ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt worden war. Der Politiker wurde auf 75.000 Euro Kaution freigelassen und ist in Deutschland geblieben