Beim Bundesamt für Justiz sind bis am 1. Oktober 2017 3352 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 eingegangen. Damit möglichst alle Betroffenen den Solidaritätsbeitrag geltend machen und erhalten können, hat der Bund zusammen mit den Initianten der Wiedergutmachungsinitiative eine breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne gestartet.
Weil die Zahl der bis dahin eingereichten Gesuche mit 2536 etwas tiefer war als erwartet, haben sie die Opfer aufgerufen, ihre Rechtsansprüche geltend zu machen.
Der Aufruf hat eine deutlich Zunahme der Kontaktnahmen mit den kantonalen Anlaufstellen bewirkt. Diese unterstützen die Opfer bei der Vorbereitung der Gesuche. Entsprechend hat auch die Anzahl der beim Bundesamt für Justiz eingereichten Gesuche seither spürbar zugenommen. Bis am 1. Oktober, also sechs Monate nachdem das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 in Kraft getreten ist, sind insgesamt 3352 Gesuche um Solidaritätsbeiträge eingegangen.
Das Gesetz sieht vor, dass Gesuche bis am 31. März 2018 eingereicht werden können. Für Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten und ihren Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag geltend machen wollen, bleiben somit weitere sechs Monate Zeit, um ein Gesuch einzureichen.