In der Gemeinde Schwyz bewegen sich in mehreren Gebieten die Grundstücke mit dem Gelände langsam aber stetig hangabwärts. Die Grenzen im Grundbuchplan stimmen darum nicht mehr mit der Situation vor Ort überein. Um langfristig die Rechtssicherheit des Grundeigentums zu erhalten, sollen im Grundbuch sechs Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen bezeichnet werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden vom Kanton informiert.
Arbeiten der amtlichen Vermessung zeigten, dass es in der Gemeinde Schwyz mehrere Gebiete mit grossflächigen Geländeverschiebungen, sogenannten dauernden Bodenverschiebungen, gibt. Aufgrund der geologischen Verhältnisse im Untergrund verschiebt sich das Gelände meist zwischen 1 cm und 2.5 cm pro Jahr hangabwärts. Es gibt jedoch auch Gebiete, die sich seit der ersten Vermessung vor rund 80 Jahren bis zu 15 m verschoben haben. Das entspricht einer Verschiebung von fast 20 cm pro Jahr.
Unter dauernden Bodenverschiebungen werden andauernde, langsame, hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Hangbereichen verstanden. Bei dauernden Bodenverschiebungen sind häufig kaum Anzeichen von Bewegungen (z.B. Risse an Bauten) erkennbar, weil die unmittelbare Nachbarschaft die gleiche Verschiebung erfährt. Die Verschiebungen lassen sich mit Bezug auf die Landeskoordinaten oder im Vergleich mit Luftbildern feststellen. Betroffene Gebiete können in der Regel auch anhand der Geländeformen erkannt werden.
Wegen der langsamen und meist gleichmässigen Verschiebungen besteht keine unmittelbare Gefahr für Objekte und Personen. Bereiche mit dauernden Bodenverschiebungen sind in der Naturgefahrenkarte grösstenteils als Rutschgebiete mit meist geringer oder mittlerer Gefährdung erfasst.
Bodenverschiebungen können rechtliche Probleme und Unsicherheiten nach sich ziehen. Die Grenzpunkte, welche ein Grundstück im Gelände markieren, verschieben sich mit dem Terrain hangabwärts. Die rechtlich verbindlichen Grenzen im Grundbuchplan ändern dadurch aber nicht. Bodenverschiebungen bewirken im Allgemeinen keine Änderung von Grundstücksgrenzen (Art. 660 ZGB). Das kann dazu führen, dass sich zum Beispiel eine Stützmauer oder eine Strasse unbemerkt über die Jahre ins Nachbargrundstück hinein verschiebt.
Gestützt auf den Artikel 660a im Zivilgesetzbuch (ZGB) hat der Kanton in Absprache mit der Gemeinde Schwyz das Verfahren eingeleitet, um sechs Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen als solche zu bezeichnen. Dazu soll bei den rund 500 betroffenen Grundstücken im Grundbuch die Anmerkung „Gebiet mit dauernden Bodenverschiebungen“ eingetragen werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden vorgängig durch das Amt für Vermessung und Geoinformation schriftlich informiert und zu einem Informationsabend eingeladen.