Schweizerische und Italienische Behörden sind in einer koordinierten Aktion gegen eine kriminelle Organisation aus dem Umfeld der kalabrischen Mafia ‘Ndrangheta vorgegangen. Nach gemeinsam durchgeführten Ermittlungen wurden am Morgen des 21. Juli 2020 in beiden Ländern Personen verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Die Aktion ist das Resultat eines von der BA geführten Strafverfahrens, welches insbesondere wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter Strafgesetzbuch [StGB]) geführt wird, der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), der Hehlerei (Art. 160 StGB), des in Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 StGB), des Einführens, Erwerbens und Lagerns falschen Geldes (Art. 244 StGB) und des Verdachts des Verstosses gegen Art. 19 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG).
Das Strafverfahren richtet sich zurzeit gegen insgesamt sechs Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft, mehrheitlich mit Wohnsitz in der Schweiz. Die beschuldigten Personen werden verdächtigt, zu einer italienischen ‘Ndrangheta-Organisation zu gehören und diese zu unterstützen.
Eine beschuldigte Person wurde im Kanton Aargau festgenommen, für diese wurde Untersuchungshaft beantragt. Eine beschuldigte Person wurde in Italien festgenommen und bleibt vorerst dort in Untersuchungshaft. Zwei beschuldigte Personen wurden in der Schweiz einvernommen und anschliessend wieder auf freien Fuss gesetzt. Eine weitere beschuldigte Person befand sich bereits in Italien in Haft; die gegen diese Person ermittelten Erkenntnisse werden den dortigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Weitere Einvernahmen sind vorgesehen. In den vier Kantonen Aargau, Solothurn, Zug und Tessin wurden mehrere Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten durchsucht, dabei wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Waffen, Munition und Bargeld.
Den Beschuldigten wird die Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation vorgeworfen, deren Entstehung, Existenz und kriminelle Energie durch rechtskräftige Urteile in Italien bereits nachgewiesen worden ist. I