Das BAV und die SBB orientierten die NAD darüber, dass die Anlagen der Neubaustrecke GBT (inkl. Anschlüssen) die vom Bund geforderte Leistungsfähigkeit noch nicht vollständig erfüllen.
Die Sicherheitsanforderungen an eine Hochgeschwindigkeitsstrecke konnten vorübergehend mit betriebseinschränkenden Massnahmen gewährleistet werden. Um diese aufheben zu können, hat das BAV bei der SBB Abschlussarbeiten ausgelöst. Die betriebseinschränkenden Massnahmen können voraussichtlich bis Ende 2021 schrittweise aufgehoben werden. Insbesondere die knappen personellen Ressourcen im Bereich der Sicherungsanlagen stellen für die SBB eine grosse Herausforderung dar.
Weitere Abschlussarbeiten betreffen unter anderem die Reduktion des Staubeintrags in die Tunnelquerschläge, die Korrektur der Spurweite im Tunnel, eine Ergänzung der Test- und Schulungsanlagen sowie Überholmöglichkeiten für drei 750 Meter lange Güterzüge nördlich des GBT. Die NAD ersuchte das BAV, in ihrem nächsten Standbericht (Projektstand Mitte 2019) unter anderem den Prozess und die Verantwortlichkeit bei den risikobehafteten Garantiearbeiten und Gewährleistungen aufzuzeigen.