Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben am Dienstag eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Die AGV erliess am Dienstag ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Das 1.-August-Feuerwerk ist mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt.
Das Verbot ist notwendig, weil der Waldboden seit der letzten Beurteilung weiter ausgetrocknet ist und sich dadurch die Brandgefahr erhöht hat. Zudem werden für die nächsten Tage heisse Temperaturen prognostiziert, welche in Kombination mit Wind die Waldbrandgefahr verschärfen. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Mit Vorsicht: Grillfeuer in Siedlungsgebieten
Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt dieses Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.