Für die Einfuhr von Fleisch von rituell geschlachteten Tieren bestehen Zollkontingente für die jüdische und die islamische Gemeinschaft. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates will eine Deklarationspflicht für Fleisch einführen, das innerhalb dieser Teilzollkontingente importiert wird.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative «Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Fleisch von rituell geschlachteten Tieren zu beheben.
Die Kommission hat auf der Grundlage des Initiativtextes zwei Teilbereiche identifiziert, jenen der Differenz bei den durchschnittlichen Zuschlagspreisen für Kontingentsanteile für Fleisch von rituell geschlachteten Tieren und für konventionelle Edelstücke sowie jenen der mangelhaften Deklaration. Die Problematik der Zuschlagspreise wurde basierend auf der geltenden Schlachtviehverordnung mit einer Änderung der Spezifikation der Fleischstücke angegangen.
Zum Teilbereich der Deklaration schlägt die Kommission hingegen vor, einen Absatz 2ter bei Artikel 48 LwG einzuführen. Neu soll Koscher- und Halalfleisch, das innerhalb der für die jüdische und die islamische Gemeinschaft bestimmten Zollkontingente eingeführt wird, als solches deklariert werden. Diese Deklarationspflicht soll für sämtliche Verkaufspunkte sowie die Gastronomie gelten. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass der vorliegende Gesetzesvorentwurf dem Ziel der Initiative entspricht und dem Prinzip der Verhältnismässigkeit gerecht wird.