Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat sich bereits an drei früheren Sitzungen mit dem Thema der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen befasst. Sie spricht sich nun mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine klare und in der Umsetzung einfach zu handhabende Regelung im Interesse des Werkplatzes Schweiz aus.
Vom Ausland gegen Unternehmen verhängten Bussen, Geldstrafen und Verwaltungssanktionen sollten steuerlich abzugsfähig sein. Die Erfahrung habe gezeigt, dass diese Sanktionen sehr oft einen politischen Aspekt hätten. Die betroffenen Unternehmen würden zudem kaum je willkürlich gegen ausländisches Recht verstossen. In der Praxis würden sie durch die verhängte Busse selbst und die Tatsache, dass diese in der Schweiz steuerlich nicht abzugsfähig ist, doppelt bestraft. Zahlungen von Bestechungsgeldern und Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten sowie in der Schweiz gesprochene Bussen und Sanktionen sollen steuerlich nicht abzugsfähig bleiben.
Eine Minderheit beantragt, dem Entwurf des Bundesrats zu folgen und festzuhalten, dass Bussen und Sanktionen unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland verhängt wurden, steuerlich nicht abzugsfähig sind. Abzugsfähig sind gemäss dieser Variante lediglich gewinnabschöpfende Sanktionen ohne Strafzweck. Aus Sicht der Minderheit widerspricht die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Bussen dem Gebot der rechtsgleichen Behandlung und verstösst gegen das Rechtsempfinden.In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 10 zu 3 Stimmen zu.
Ob jetzt auch Privatleute zukünftig ihre Bussen für Verkehrsübertretungen im Ausland steuerlich absetzen können, ist derzeit nicht bekannt. Hier muss sicher in den politischen Ebenen nachgebessert werden.