Ab Juli 2019 dürfen Apotheken im Kanton Basel-Landschaft alle Impfungen gemäss den Empfehlungen im Schweizerischen Impfplan für Personen ab 16 Jahren anbieten. Mit diesem niederschwelligen Angebot soll der Zugang zu Impfungen erleichtert und damit eine bessere Durchimpfung der Bevölkerung erreicht werden.
Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen wird das für Apotheken erlaubte Impfspektrum ausgeweitet. Es schliesst neu alle Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan ein, welcher vom Bundesamt für Gesundheit publiziert wird. Zusätzlich zu den bisherigen Impfungen (Grippe, Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis A + B, FSME [durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis], MMR [Masern, Mumps, Röteln]) können in den Apotheken im Kanton Basel-Landschaft ab 1. Juli 2019 Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Meningokokken, HPV (Humanes Papillomavirus), VZV (Varizellen-Zoster-Virus) und HZV (Herpes-Zoster-Virus) angeboten werden. Eine Einschränkung besteht dahingehend, dass nur Personen ab 16 Jahren geimpft werden dürfen.
Impfberechtigt sind alle Apothekerinnen und Apotheker mit einem entsprechenden Fähigkeitsausweis der FPH (Foederatio Pharmaceutica Helvetiae) und einer kantonalen Bewilligung. Die Apothekerinnen und Apotheker sind auch im Umgang mit möglichen Nebenwirkungen geschult und unterliegen einer regelmässigen Fortbildungspflicht.