Der ausserordentliche Staatsanwalt, der den Polizeieinsatz von Malters untersucht und Anklage erhoben hat, wird das Urteil des Bezirksgerichts Kriens nicht an die nächste Instanz weiterziehen. Zu diesem Schluss kommt er nach eingehender Analyse des begründeten Urteils. Das Bezirksgericht Kriens hatte die beiden Beschuldigten, den Kommandanten der Luzerner Polizei sowie den Chef der Kriminalpolizei, freigesprochen.
Im Zusammenhang mit der polizeilichen Intervention von Malters und dem Strafverfahren gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei, Adi Achermann, sowie gegen den Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann, hat der ausserordentliche Staatsanwalt Dr. iur. Christoph Rüedi eine Strafuntersuchung durchgeführt und Anklage beim Bezirksgericht Kriens gegen die beiden Beschuldigten wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Am 8. März 2016 hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines ausserkantonalen Strafverfahrens den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Dabei drohte die Frau auf die Polizei und andere Personen zu schiessen oder sich das Leben zu nehmen. Bei der polizeilichen Intervention wurde die Frau tot in der Wohnung aufgefunden.
Das Bezirksgericht Kriens hat die beiden Beschuldigten mit Urteil vom 23. Juni 2017 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das schriftlich begründete Urteil wurde den Parteien am 18. September 2017 zugestellt.
Die über 60-seitige Urteilsbegründung bestätigt, dass es richtig war, die Sache dem Gericht zur Beurteilung vorzulegen. Die Erwägungen des Gerichts erscheinen dem ausserordentlichen Staatsanwalt plausibel, weshalb er nach eingehender Prüfung auf einen Weiterzug des Urteils an das Kantonsgericht Luzern verzichtet.