Für die Betreuung von Kindern in Tagesstätten oder bei Tagesfamilien sollen alle Gemeinden ab dem Jahr 2019 Gutscheine ausstellen können. Dies hat der Regierungsrat im Juni des letzten Jahres entschieden. Jetzt sind die Eckwerte pubiziert worden.
Eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat ein Detailkonzept ausgearbeitet, dessen Eckwerte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) auf ihrer Webseite publiziert hat. Damit erhalten Gemeinden, Tagesstätten, Tageseltern sowie Eltern frühzeitig die Gelegenheit, sich über die Grundlage zu informieren, auf der die GEF die erforderliche Revision der entsprechenden Verordnung vorbereiten wird.
Im Rahmen der Konsultation können die betroffenen Kreise dann im Frühling 2018 zur revidierten Verordnung Stellung nehmen. Im neuen System erhalten Eltern von der Gemeinde einkommensabhängige Gutscheine, die sie bei einer Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können.
Der Kanton unterstützt alle eingelösten Gutscheine finanziell. Die Gemeinden sind frei, ob sie am neuen System teilhaben wollen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Zahl der Gutscheine zu limitieren. Das Detailkonzept legt zudem die Zulassungskriterien für Eltern und Institutionen fest.