Die St.Galler Stimmberechtigten haben den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz mit 66,65 Prozent angenommen. In Zukunft kann somit mit Busse bestraft werden, wer sich im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten durch die Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet
Alle der 77 Gemeinden haben dem III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz zugestimmt. Schliesslich haben sich 66,65 Prozent der Stimmberechtigten für strengere Regeln bei der Gesichtsverhüllung ausgesprochen, 33,35 Prozent dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 35,8 Prozent.
Die Regierung wird nun den Vollzugsbeginn des Erlasses bestimmen. Nach Beginn des Vollzugs kann eine Person gebüsst werden, wenn sie sich im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten durch die Verhüllung des Gesichts unkenntlich macht und dadurch die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet.