Der Kanton verstärkt sein Engagement für den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen. Ab 2020 erhalten die Frauenhäuser massgeblich höhere kantonale Beiträge.
Für gewaltbetroffene Frauen, die mit und ohne Kinder einen Zufluchtsort benötigen, bieten im Kanton Zürich drei Frauenhäuser Schutz und Sicherheit. Die privaten Einrichtungen finanzieren sich hauptsächlich über die von der Opferhilfe und von der Sozialhilfe im Einzelfall übernommenen Kosten der Aufenthalte der Frauen und Kinder. Ihre wirtschaftliche Situation ist daher stark von der Belegung abhängig. Schwankungen bei der Auslastung führten in der Vergangenheit immer wieder zu prekären Finanzierungssituationen.
Das Kantonale Sozialamt und die Kantonale Opferhilfestelle haben gemeinsam und unter Mitwirkung der Frauenhäuser abklären lassen, ob und wo im Bereich der Finanzierung der Frauenhäuser Handlungsbedarf besteht. Das Resultat liegt nun vor. Der Kanton unterstützte die Frauenhäuser bislang mit insgesamt 500’000 Franken pro Jahr. Das Kantonale Sozialamt wird diesen Sockelbeitrag ab 2020 namhaft erhöhen. Künftig soll der Kantonsbeitrag insgesamt bei rund 1,2 Millionen Franken liegen.
Der Kanton unterstützt so die Bereitstellung eines angemessenen unverzichtbaren Angebots an Notunterkünften und entspricht damit der von der Schweiz ratifizierten Istanbul-Konvention. Voraussetzung für die Beitragserhöhung ist die reguläre Erneuerung der Beitragsberechtigung durch den Regierungsrat. Die konkrete Unterstützung wird in Leistungsvereinbarungen geregelt.