Der Regierungsrat des Kantons Zürich empfiehlt dem Kantonsrat, die Volksinitiative über den Stopp des Baus der Limmattalbahn ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Initiative will die Fertigstellung der Limmattalbahn zwischen Schlieren und Killwangen-Spreitenbach verhindern. Damit würde einzig die Verlängerung der Tramlinie 2 der Stadt Zürich bis Schlieren umgesetzt. Der verkehrliche Nutzen dieser Massnahme bliebe lokal.
Nach Ansicht der Initianten der Initative, darf das Projekt Limmattalbahn aus wirtschaftlichen, betrieblichen und umweltbelastenden Gründen nicht realisiert werden. Es sei zudem nicht die optimale Lösung für die zukünftigen Verkehrsprobleme im Limmattal, sondern würde neue Probleme schaffen, glaubt man. Der Bedarf der geplanten Limmattalbahn, als Feinverteiler sei ohnehin nicht geeignet und nicht nachgewiesen. Das Projekt würde die besonders schwierigen und engen bestehenden Strukturen nicht berücksichtigen.
Ein Verzicht auf die Fertigstellung der Limmattalbahn zwischen Schlieren und Killwangen-Spreitenbach entspricht nach Ansicht des Regierungsrates jedoch nicht dem Willen der Mehrheit der Stimmberechtigten, die erst vor zwei Jahren dem Projekt deutlich zugestimmt haben.
Die Bevölkerung des Kantons Zürich hat 2015 im Wissen um die Argumente der Gegnerschaft und die punktuelle Ablehnung der Bahn im Sinne einer zukunftsgerichteten Planung für die nachfolgenden Generationen die Kredite für diese Projekte gutgeheissen. An dieser grundsätzlichen Ausgangslage und den Vorteilen des Projekts hat sich seither nichts verändert. Im Gegenteil: Die Bauarbeiten für die erste Etappe haben begonnen und auch erste Anpassungen an den Strassen sind erfolgt.
Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat deshalb die Ablehnung der Volksinitiative ohne Ausarbeitung eines Gegenvorschlages und setzt sich für die Fertigstellung der Limmattalbahn ein.