Der Status der vorläufigen Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern soll nicht durch einen neuen Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzbedürftigkeit ersetzt werden. Wer keine Asylgründe hat, soll nicht integriert werden; das Ziel seiner späteren Rückreise darf nicht aus dem Auge verloren werden.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 «Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen». Der Status der vorläufigen Aufnahme wird seit längerer Zeit kritisiert. Der Bericht des Bundesrates stellt fest, dass die grosse Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in der Schweiz bleibt, weil eine Rückkehr in den Heimatstaat nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Bericht geht davon aus, dass ein erhebliches Potenzial besteht für eine bessere Integration der vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt.
Der Nationalrat hat auf der Grundlage dieses Berichtes eine Motion angenommen, welche den Status der vorläufigen Aufnahme durch einen neuen Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung ersetzen soll. Die Kommission betrachtet diese Motion als nicht zielführend und beantragt dem Ständerat mit 7 zu 4 Stimmen ihre Ablehnung. Die Asylpolitik kann für die Bevölkerung nur dann glaubwürdig bleiben, wenn sie dem Schutz von wirklich verfolgten Personen dient.
Es stösst zunehmend auf Unverständnis, dass Personen ohne Asylgründe die Sozialhilfe belasten, nachdem sie wegen Undurchführbarkeit oder Unzumutbarkeit der Wegweisung vorläufig aufgenommen worden sind. Die Zielsetzung sollte nicht die Integration, sondern die Rückreise dieser Personen in ihr Herkunftsland sein, sobald diese Rückreise möglich wird. Es dürfen keine falschen Anreize geschaffen werden, indem Personen ohne Flüchtlingseigenschaft dieselbe Sozialhilfe erhalten wie anerkannte Flüchtlinge und Einheimische.