In der Schweiz sollen wissenschaftliche Studien zur regulierten Abgabe von Cannabis ermöglicht, aber keine Legalisierung in Angriff genommen werden. In diesem Sinne hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) über Vorstösse entschieden.
Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Motion „Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe“ zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission verspricht sich davon wertvolle Impulse für die Bewältigung der Probleme im Umgang mit Cannabis. Eine starke Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, weil sie in diesen Bestrebungen eine Liberalisierung des Cannabiskonsums durch die Hintertüre sieht.
Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission hingegen, der pa.Iv. der Grünen Fraktion „Bundesgesetz zur Hanfregulierung (neues Schweizer Hanfgesetz)“ keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission betont, dass Hanf keine harmlose Droge sei und bisher sämtliche Versuche für eine Legalisierung vor dem Volk gescheitert seien. Der Support für ein Hanfgesetz hätte eine fatale Signalwirkung und würde die Präventionsarbeit torpedieren. Es gelte, Erkenntnisse aus den gestützt auf den vorgesehenen Experimentierartikel gemachten Studien abzuwarten. Die Kommissionsminderheit hingegen hält die Zeit für reif, um den Prozess für eine gezielte Regulierung anzustossen. Sie ist der Ansicht, dass auf diesem Weg der Jugendschutz am besten gewährleistet und der Schwarzmarkt am wirkungsvollsten bekämpft werden könne.
Rasch erleichtern möchte die Kommission den medizinischen Einsatz von Cannabis. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss sie eine Kommissionsmotion „Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie.“ Als Folge davon wurde die gleichlautende Pa.Iv. Ammann zurückgezogen.