Mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die SiK-N der parlamentarischen Initiative «Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe» Folge gegeben. Aus Sicht der Kommission leisten die Schweizergardisten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland, den es mit einer Ausnahmeregelung zu würdigen gilt.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) betont mehrheitlich, dass die Schweizergarde in Rom auf eine lange Tradition zurückblickt und die Werte der Schweiz verkörpert. Nicht nur geniesse die Garde viel Bewunderung und Respekt in der Schweizer Bevölkerung, sondern weit über die Landesgrenzen hinaus. Die Leistungen der Schweizergarde seien einmalig und ihre Mitglieder verdienten deshalb für die Dauer ihres Dienstes in Rom eine Ausnahme von der Leistung der Wehrpflichtersatzabgabe.
Andere Kommissionsmitglieder stellen sich gegen das Vorhaben der parlamentarischen Initiative. Die Schweizergardisten leisteten keinen Einsatz für die Schweizer Armee und seien deshalb wehrpflichtersatzpflichtig. Eine Ausnahme stelle eine klare Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen dar und müsste Ausnahmen für weitere im Ausland eingesetzte Personen nach sich ziehen, die ebenfalls wichtige Dienste für die Schweiz erbringen.