Die Eizellspende ist in der Schweiz verboten, die Samenspende hingegen erlaubt. Wegen ca. 0.006 Prozent der Bevölkerung die lesbisch ist und auf diesem Weg Kinder haben will, fordert die Jugendsession vom Bund eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellspende.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat die Diskussion über die Zulassung der Eizellspende erneut aufgenommen. Sie hat eine Petition der Jugendsession vorberaten, die eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellspende verlangt mit der Begründung, die Ungleichbehandlung von Männer und Frauen in Bezug auf die Keimzellspende sei aufzuheben.
Die Kommission hat die Möglichkeit erwogen, den Bundesrat zu beauftragen, eine Regelung vorzulegen, welche die Eizellspende ermöglicht. Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission jedoch beschlossen, der Petition Legalisierung der Eizellspende (16.2019 n) keine Folge zu geben.
Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen die Petition aus, da die Zulassung der Eizellspende unzählige zu klärende Fragen aufwerfen würde. Weiter ist sie die Meinung, dass es noch zu früh ist, im Bereich der Legalisierung der Eizellspende gesetzgeberisch tätig zu werden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Petition Folge zu geben.