Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) befürwortet die Einführung eines Experimentierartikels im Betäubungsmittelgesetz. Wie der Nationalrat gibt sie grünes Licht für befristete Studien über den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken. Wenn möglich soll für die Studien biologisch angebauter Hanf aus der Schweiz genutzt werden.
Die SGK-S hat sich mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes befasst und den neuen Experimentierartikel für Cannabis, der die Voraussetzungen für befristete und streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken schafft, in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Die Kommission ist davor mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten, wobei eine Minderheit im Ständerat Nichteintreten beantragt.
Die heutige Situation in Bezug auf Cannabis in der Schweiz ist unbefriedigend; für die Kommissionsmehrheit schafft der Experimentierartikel die Möglichkeit, den Einfluss neuer Regelungen auf den Umgang mit Cannabis sowie dessen Auswirkungen vertieft zu erforschen. Sie betont, dass nur Erwachsene, die bereits Cannabis konsumieren, als Studienteilnehmende in Frage kommen. Die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung, wonach in Studien ausschliesslich Schweizer Bio-Cannabis verwendet werden dürfe, hat die Kommission aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit einstimmig dahingehend relativiert, dass dieser «wenn möglich» zu benutzen ist.