Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt ihrem Rat, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und die von der Finanzkommission des Nationalrates eingereichte Motion «Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse» anzunehmen.
Die Kommission spricht sich mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen für diese Motion aus, welche den Bundesrat beauftragt, die Schuldenbremse im Gesetz so zu präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich die Schuldenbremse – ein Instrument, welches 2001 vom Volk gutgeheissen wurde – bewährt hat. Insbesondere dieser sei es zu verdanken, dass die Schulden des Bundes in den letzten zehn Jahren um rund 20 Milliarden Franken verringert werden konnten. In den Augen der Befürworterinnen und -befürworter der Motion hat sich die Finanzlage des Bundes in den letzten Jahren positiv entwickelt. Nun, zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Finanzaussichten des Bundes verschlechtern, die geltenden Regeln aufzuweichen und auf diese Weise Mehrausgaben Tür und Tor zu öffnen, sei mehr als unpassend. Nur durch die strikte Anwendung der Schuldenbremse könne ein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Geldern sichergestellt werden.
Die Gegnerinnen und Gegner der Motion stellen den Grundsatz der Schuldenbremse keineswegs in Frage, heben jedoch hervor, dass dessen strikte Anwendung automatisch zu strukturellen Überschüssen führt, die so ursprünglich nicht vorgesehen waren. Ihrer Ansicht nach ist es wirtschaftlich sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Überschüsse nicht für den Schuldenabbau, sondern zum Beispiel für Investitionen zu verwenden.
Einige Kommissionsmitglieder wiesen darauf hin, dass es doch eher merkwürdig sei, den Bundesrat per Motion aufzufordern, im Gesetz festzuhalten, nichts daran zu ändern, was aktuell im Gesetz steht. Sie erachten es als überflüssig und unnötig einschränkend, auf diese Weise das Gesetz zu präzisieren, dies umso mehr, als das Parlament ohnehin das letzte Wort hat, sollte der Bundesrat eine Lockerung der Schuldenbremse planen.