Die Versicherten sollen in jedem Fall eine Kopie der Rechnung erhalten, welche die Krankenkasse bezahlt hat. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will die Versicherer in die Pflicht nehmen und so die Rechnungskontrolle stärken.
Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass im System des Tiers payant der Versicherer der versicherten Person zusammen mit der Leistungsabrechnung eine Kopie der Rechnung des Leistungserbringers übermittelt. Der Bundesrat wollte die heutige Regelung, wonach der Leistungserbringer die Rechnungskopie übermitteln muss, auf Gesetzesstufe verankern, um dieser Pflicht mehr Gewicht zu verleihen. Nach Auffassung der Kommission ist es einfacher und letztlich kostengünstiger, wenn beide Dokumente aus einer Hand zu den Versicherten gelangen; auf diese Weise könnten sie die Rechnungskontrolle besser vornehmen.
Weiter hat die Kommission eine Motion beschlossen, mit der sie den Bundesrat beauftragen will, eine Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier vorzulegen, damit die Leistungserbringer im elektronischen Patientendossier elektronische Rechnungen ablegen können. Die Kommission möchte einen zusätzlichen Anreiz für den Einsatz des elektronischen Patientendossiers schaffen.