Im Jahr 2017 wurden rund 105 000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen. Dies entspricht einem Rückgang von 5% im Vergleich zum Vorjahr. Die bedingte Geldstrafe ist nach wie vor die am häufigsten ausgesprochene Sanktion (87%) und hat somit seit 2007 die Freiheitsstrafe weitgehend verdrängt.
Die neue Gesetzesregelung zur Landesverweisung trat am 1. Oktober 2016 in Kraft. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1039 Landesverweisungen ins Strafregister eingetragen, davon 88% obligatorische Landesverweisungen. Die Landesverweisungen ergingen hauptsächlich gegen Personen, die in der Schweiz keinen B- oder C- Ausweis besitzen (86%), d.h. Personen mit einer anderen Aufenthaltsbewilligung (z.B. Kurzaufenthalter, Asylsuchende), Touristen oder Personen, die sich widerrechtlich in der Schweiz aufhalten. Betroffen sind überwiegend Personen männlichen Geschlechts (92%).
Landesverweisung vermehrt bei Freiheitsstrafen
Was die Landesverweisungen betrifft, ist das Jahr 2017 weiterhin ein Übergangsjahr. Dies, da ein Grossteil der Verurteilungen Straftaten betreffen, die vor dem 1. Oktober 2016 begangen wurden und für die noch keine Landesverweisung verhängt werden konnte. Es konnten 1210 Urteile identifiziert werden, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage kam (siehe Zusatzerklärungen weiter unten). In 54% dieser Fälle wurde eine Landesverweisung ausgesprochen. Dieser Anteil variiert je nach Aufenthaltsstatus der verurteilten Person und Art und Dauer der ausgesprochenen Strafe sehr stark.
Bei Personen mit einem B- oder C- Ausweis wurden 10% zu einer Landesverweisung verurteilt. Gegen die anderen ausländischen Personen wurde in 71% der Fälle eine Landesverweisung verhängt. Was die Sanktionen angeht, lag bei den Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe der Anteil der Landesverweisungen bei 80%. Berücksichtigt man nur die Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von über 6 Monaten, liegt der Anteil bei fast 90%. Bei kurzen Freiheitsstrafen bis 6 Monaten wurde hingegen nur in 17% der Fälle eine Landesverweisung ausgesprochen. Am niedrigsten war der Anteil mit 3% bei den Verurteilungen zu einer Geldstrafe; in diesen Fällen wurde fast immer auf eine Landesverweisung verzichtet.
Primat der bedingten Geldstrafe seit 2007
Seit der Einführung der alternativen Strafen im Jahr 2007 sind Geldstrafen die häufigsten Sanktionen (2017: 87%). Per 1. Januar 2018 ist ein neues Sanktionenrecht in Kraft getreten, in dem die Geldstrafe weiterhin den Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe behält, jedoch mit eingeschränktem Anwendungsbereich. Letztere sind fortan auf ein Höchstmass von 180 Tagessätzen (zuvor 360 Tagessätze) beschränkt. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Revision 2018 in diesem Bereich keinen grossen Einfluss auf das richterliche Ermessen haben wird. Lediglich 1% der im Jahr 2017 ausgesprochenen Geldstrafen betrug mehr als 180 Tagessätze.
In den meisten Fällen wurde die Geldstrafe bedingt ausgesprochen (2017: 81%). Dennoch ist der Anteil unbedingter Geldstrafen kontinuierlich von 11% im Jahr 2007 auf 18% im Jahr 2017 gestiegen.