Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung hat der Kanton Zug eine Standesinitiative eingereicht, die der Abschaffung des Bargelds entgegenwirken soll.
Der Druck auf das Bargeld wird immer stärker, und Bargeld gilt zuweilen schon fast als etwas Kriminelles. Mit der Verankerung der bestehenden Nennwerte der Banknoten im Währungsgesetz selber und der Übertragung der Kompetenz zur Festlegung der Nennwerte der Banknoten (nicht der Geldmenge) auf den Gesetzgeber wird das Bargeld gestärkt und dessen Schwächung oder gar Aufhebung erschwert, weil in Zukunft eine Gesetzesänderung nötig wird, wenn Banknoten aufgehoben werden sollen. Zudem wird so Druckversuchen aus dem Ausland und aus internationalen Gremien entgegengehalten, heisst es in der Standesinitative, mit der sich jetzt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates beschäftigt hat. Das Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel soll demzufolge nach folgenden Grundsätzen angepasst werden, dass die bestehende folgende Stückelung der von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten im Gesetz selbst verankert wird: Schweizerfranken 10, 20, 50, 100, 200, 1000.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerate hat jetzt die Standesinitiative des Kantons Zug intensiv diskutiert, die verlangt, die aktuelle Stückelung der Banknoten gesetzlich zu verankern.
Heute ist das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für Bestimmung des Nennwerts der Banknoten zuständig. Wie dies in der Anhörung mit Vertretern des Kantonsrats Zug deutlich zum Ausdruck kam, zielt die Initiative darauf ab, die Funktion des Bargelds als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu stärken und Tendenzen zu dessen Abschaffung entgegenzuwirken. Damit greift die Initiative aus Sicht der Kommission ein grundlegendes und wichtiges Anliegen auf. Ihr Fokus auf die Bargeldstückelung ist allerdings aus Sicht der Mehrheit zu eng, um der Tragweite der Thematik gerecht zu werden.
Die Kommission will im 1. Quartal 2018 eine vertiefte Diskussion mit dem Präsidenten des Direktoriums der SNB zur Bedeutung und Entwicklung des Bargelds führen und in der Folge beurteilen, ob allenfalls Kommissionsvorstösse zum Schutz des Bargelds erforderlich sind. Der Standesinitiative selbst gibt sie mit 5 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid des Präsidenten keine Folge.