Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat die Vernehmlassung über ihren Vorentwurf betreffend Medizinprodukte der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) eröffnet. Durch die neuen Bestimmungen will sie den Wettbewerb unter den Anbietern von Mitteln und Gegenständen ankurbeln und damit günstigere Preise fördern.
Die Kommission setzt damit die parlamentarische Initiative «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» um. Gemäss Vorentwurf sollen alle Preise für Mittel und Gegenstände in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern vereinbart werden. Stellen Versicherte oder Leistungserbringer eine ungenügende Versorgung fest, können sie dies melden. Die Kantone überprüfen entsprechende Hinweise und ergreifen gegebenenfalls zeitlich beschränkte Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung. Die Kommission ist überzeugt, dass dieses wettbewerbsorientierte System Fehlanreize beseitigt und sich damit kostendämpfend auf das Gesundheitswesen auswirkt. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie bezweifelt, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen Kosten eingespart werden können.
Aktuell regelt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden und setzt Höchstvergütungsbeträge (HVB) für Produktegruppen fest. Gemäss SGK-NR würden für Anbieter in diesem System kaum Anreize bestehen, tiefe Preise auszuhandeln. Der fehlende Wettbewerb zeige sich darin, dass die in der MiGeL festgesetzten HVB faktisch effektive Preise sind.
Die in der MiGeL geführten Produkte dienen der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit und werden von den Versicherten direkt oder mit Hilfe einer nichtberuflich beteiligten Person angewendet. Das Kostenvolumen der Vergütungen im MiGeL-Bereich betrug 2017 rund 720 Millionen Franken. Zu den umsatzstärksten Produktegruppen gehören etwa Verband-, Inkontinenz- und Diabetesmaterial.