Der Bundesrat will Minderjährige künftig besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat deshalb ein Gesetz ausarbeiten lassen, das Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele schweizweit einheitlich regelt.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen und anderen ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen, die ihre Entwicklung gefährden könnten, geschützt werden. Schweizweit sollen alle Kinos, Videotheken, Online-Versandhandel, Verkaufsstellen und Videoportale zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet werden.
Ko-Regulierung
Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen in erster Linie von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich entwickelt werden. Sie schliessen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammen und erarbeiten eine Jugendschutzregelung, die sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorlegen. Der Bund und die Kantone übernehmen überwachende Funktionen, während die Jugendschutzorganisationen zuständig sind für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes. Sollte zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes für den Film- und Videospielebereich keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt worden sein, erlässt der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und / oder Videospielebereich.
Grosse Lust hat man jedoch in Bern nicht sich über eine Schweizer Regelung Gedanken machen, stattdessen will man wieder einmal eine EU Richtlinie abschreiben.
Zitat von Alt-Bundesrat Blocher auf der Albisgüetli-Tagung 2018: «Und, meine Damen und Herren, ein eidgenössisches Parlament, in dem nur noch die Gesetze und Vorschriften der EU abgeschrieben werden, braucht auch keinen Lohn von 140’000 Franken mehr pro Jahr und Kopf mehr. Abschreiben kann auch ein Primarschüler! Und der wäre zufrieden, wenn wir ihn mit ein paar Franken Sackgeld oder mit ein paar Schleckstengel entschädigen!»